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Mittwoch, 01. Juni 2011 um 16:02 Uhr |
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Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen ist seit dem 01.06.2011 in Kraft getreten. Was heißt das nun für Sie als Unternehmer? Billiganbieter von Sicherheitsdienstleistungen sind nun ebenso an die verordneten Mindestlöhne gebunden. Dadurch wird es zwangsläufig zu Preiserhöhungen kommen. Es gilt das Entsendegesetz, d.h. es ist der Ort der Arbeitserbringung entscheidend. Wird die Dienstleistung beispielsweise in Bayern erbracht, muss der bayerische Mindestlohn gezahlt werden. Auftraggeber und Auftragnehmer sind zur Einhaltung verpflichtet.
PRIMEGUARD bezahlt seine Mitarbeiter jedoch über den gültigen Tariflohnbestimmungen, denn wir wissen, dass eine gute Arbeitsleistung auch gut bezahlt werden muss. Damit Sie, unsere Kunden, mit Sicherheit auf uns zählen können! |